Siebenunddreißigstes Kapitel

Wirt und Mieter.

[127] Zur Vermeidung anderer Differenzen mache man, ehe man eine Wohnung fest mietet, mit dem Wirt genau Kontrakt betreffs gegenseitiger Rechte und Pflichten des Mietsverhältnisses.

Vor allem setze man bestimmte Kündigungstermine fest und nehme ein schriftliches Inventar des Zustandes auf, in dem man die Wohnung übernimmt, damit der Wirt beim späteren Auszuge keine ungerechtfertigten Ansprüche nach der Richtung hin stellen kann, ebenso wie ihn selbst eine solche Inventaraufnahme Nachlässigkeiten und Unordnungen des Mieters gegenüber schützen kann.

Der Mieter suche möglichst mit dem Wirte auf gutem Fuß zu bleiben und ihn nicht durch unnütze, kleinliche Quängeleien zu belästigen.

Er lasse sich lieber Kleinigkeiten auf eigene Rechnung machen, ehe er es zu Streitigkeiten mit dem Wirt kommen läßt.

Hat er irgendwelche Klage zu führen, über[127] allzu geräuschvolle Kundgebungen im Hause, schlechte, mangelhafte Einrichtungen, Öfen und Türen unzureichender Art usw., so geschieht dies am besten brieflich, da alle brieflichen Auseinandersetzungen weniger peinlich für die Betreffenden sind als persönliche.

Über seinen Nebenmieter beklage man sich nur im äußersten Falle beim Wirt.

Man trage ihnen eine etwaige Klage über ihr Verhalten zuerst lieber persönlich vor.

Die Miete bezahle man pünktlich.

Seine Wohnräume suche man möglichst zu konservieren.

Ein Vandalismus nach dieser Richtung hin ist ganz besonders gegen den guten Ton.

Der Nachfolger in einer Wohnung kann immer schon etwas auf den Bildungsgrad seines Vorgängers schließen aus dem Zustand, in welchem dieser die Wohnung zurückläßt. Hat man die Absicht, einem Wirt die Wohnung zu kündigen, so versäume man ja nicht den hierzu nötigen Termin und tue es stets durch eingeschriebenen Brief in höflicher Form.

Ebenso hat natürlich auch der Wirt, der dem Mieter kündigt, zu verfahren. Im allgemeinen ist es Gesetz, den Kündigungsbrief drei Tage vor dem Ersten in die Hände des betreffenden Wirtes oder Mieters gelangen zu lassen.[128]

Quelle:
Kallmann, Emma: Der gute Ton. Berlin 1926, S. 127-129.
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