Siebenundvierzigstes Kapitel

Gesellschaftsspiele.

[163] Die sogenannten Gesellschaftsspiele respektive Pfänderspiele, Aufführungen von Scharaden usw. hat entweder die Wirtin eines Salons zu leiten oder jemand, dem dies Amt von ersterer übertragen wurde.

Die Gesellschaft muß möglichst auf die Vorschläge der Arrangeure bei solcher Gelegenheit eingehen, und nicht unentschlossen hin- und herberaten.

Bei Pfänderspielen müssen die Vorschläge zur Auslösung der Pfänder seitens der Herren möglichst diskret sein.

Pfänderspiele mit Küssen sind natürlich in guter Gesellschaft ausgeschlossen.

Ein Herr, dem zur Auslösung eines Pfandes der Auftrag erteilt wurde, einer Dame eine vertrauliche Mitteilung zu machen, muß dies so laut tun, daß ihn die ganze Gesellschaft verstehen kann. Umgekehrt muß eine Dame ebenso verfahren.[163]

Man hüte sich, mit seinen Aussprüchen bei Pfänderspielen besonders mokant oder gar beleidigend zu werden. Manche benutzen solche Gelegenheiten, um Personen, die ihnen mißfällig sind, unangenehme Wahrheiten zu sagen. Das ist in erster Linie eine persönliche Taktlosigkeit, anderseits aber auch rücksichtslos gegen die Wirte, die leicht dadurch in Verlegenheit kommen können. Ein Pfänderspiel soll unter allen Umständen doch nur eine harmlose Unterhaltung sein. Andernfalls soll sich auch jeder Teilnehmer eines Pfänderspiels hüten, harmlose Dinge übel zu nehmen. Oft kann durch ein kleines derartiges Mißverständnis ein vollkommener Mißton in eine Gesellschaft kommen.[164]

Quelle:
Kallmann, Emma: Der gute Ton. Berlin 1926, S. 163-165.
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