Sechsundfünfzigstes Kapitel

Einladungskarten.

[191] Hochzeitseinladungen werden von seiten der Brauteltern versendet.

Sie werden meist auf einer großen, starken Karte gedruckt, die in der Mitte mit dem Monogramm des Brautpaares versehen ist.

Dieselben werden folgendermaßen abgefaßt:

Herr und Frau so und so erlauben sich zu der am so und sovielten in dem und dem Lokal stattfindenden Hochzeitsfeier ihrer Tochter ..... mit dem Herrn so und so Herrn und Frau ..... (nebst Familie) ergebenst einzuladen.

Trauung präzise ... in der Kirche.

U. A. w. g.

Ball-, Souper-, Dinereinladungen werden in ähnlicher Form dem Zweck entsprechend abgefaßt.

Auch Einladungen zur Taufe, zu goldenen und silbernen Hochzeiten werden in ähnlicher Form dem Zweck entsprechend abgefaßt.[191]

Für kleinere Feste genügen geschriebene Karten, auch Bestellungen durch die Dienerschaft.

Man schickt gedruckte Einladungen offen.

Ladet man verschiedene, zu demselben Hausstand gehörende Personen durch gedruckte Karten ein, so hat man jeder einzelnen Person eine extra kuvertierte Einladung zu senden.[192]

Quelle:
Kallmann, Emma: Der gute Ton. Berlin 1926, S. 191-193.
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