Sechzigstes Kapitel

Erwiderungskarten, Zusagen, Absagen, Glückwunschkarten.

[198] Empfängt man eine Geburts-, Trauer-, Verlobungs-oder Todesanzeige, so hat man darauf, falls man mit dem Absender nicht intim genug ist, ihm einen Besuch zu machen, durch eine Karte zu erwidern, und zwar spätestens nach Verlauf von acht Tagen. Nach Empfang einer Einladung hat man sofort zu antworten. Es ist üblich, für die Antwort, gleichviel, ob Zusage oder Absage, eine Briefkarte im Umschlag zu benutzen.[198]

Quelle:
Kallmann, Emma: Der gute Ton. Berlin 1926, S. 198-199.
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