Neunundsechzigstes Kapitel

Trauung.

[217] Die Ziviltrauung geht der kirchlichen Trauung voran.

Erstere kann am Hochzeitstage stattfinden, falls es die Umstände erheischen.

Sie kann aber auch mehrere Tage vor der Hochzeit vollzogen werden.

Das Brautpaar hat dabei eine ernste, gemessene Haltung zu beobachten.

Nach der Ziviltrauung findet gewöhnlich bei den Eltern der Braut oder des Bräutigams ein intimes Diner oder Frühstück statt, falls bis zur Hochzeit noch mehrere Tage dazwischen liegen.[217]

Quelle:
Kallmann, Emma: Der gute Ton. Berlin 1926, S. 217-218.
Lizenz:
Kategorien: