Titulaturen. Herr v. X. und Herr von X.

[69] Entgegen meinen Ausführungen im letzten Artikel besagt eine Zuschrift aus dem Leserkreise: »Bürgerliche Rittergutsbesitzer dürfen auch nur ›Wohlgeboren‹, nicht ›Hochwohlgeboren‹ titulirt werden. Früher gab es nur hochwohlgeborene Rittergutsbesitzer, weil die Rittergüter eben ausschließlich in den Händen des Adels waren.« – Allerdings hatte ich nicht erklärt, daß der Titel »Hochwohlgeboren« dem bürgerlichen Rittergutsbesitzer zusteht, sondern nur, daß man ihn gewöhnlich so titulirt. Wer den Standpunkt vertritt, die Menschen so zu tituliren, wie es ihnen selbst am liebsten ist, der wird eben auch mancher bürgerlichen Offiziers- oder höheren Beamtentochter die Titulatur »Hochwohlgeboren« geben. Zum Beispiel wird[69] es für manchen Kaufmann praktisch sein, um sich die Kundschaft eitler Damen warm zu halten. Wenn ich ein Mägdelein, und zwar eines der genannten Kategorie wäre, ich würde mir einen Titel, der mir nicht zusteht, verbitten. Es ist jetzt vielfach Sitte, sich auf Adressen kurz auszudrücken. Statt des schwülstigen »Seiner Hochwohlgeboren« oder »Ihrer – Ihro ist veraltet – Hochgeboren« schreibt man jetzt oft nur die Anfangsbuchstaben »S. H.« oder »J. H.«, allerdings auf die Gefahr hin, eitle Adressaten, die an ihrer Hochwohlgeborenheit besonderes Wohlgefallen finden, zu verletzen. Mancher mit »S. H.« Adressirte wird gewiß beim Lesen des Couverts entrüstet ausrufen oder es im stillen Busen denken: »Die Mühe hätte man sich auch nehmen können, das Hochwohlgeboren auszuschreiben.« Im Militärbriefstil ist es Vorschrift, das Hochwohlgeboren zuletzt hinter den Namen zu setzen, z.B.: An den Königlichen Oberstleutnant und Kommandeur des usw., Ritter mehrerer Orden, Herrn von A., Hochwohlgeboren in Potsdam. – Aber wenn schon, denn schon! Pomphafter und feierlicher finde ich es, das »Hochwohlgeboren« voranzusetzen mit »Seiner« oder »Ihrer« und dann den Artikel »dem« oder[70] »der« folgen zu lassen, besonders bei Personen höheren Standes; z.B. Seiner Hochwohlgeboren dem Königlichen Regierungs-Präsidenten, Ritter p. p., Herrn von X. usw. Menschen, die sich auch in Kleinigkeiten als Freunde der Logik präsentiren wollen, werden dem unvermeidlichen Hochwohlgeboren den Teil der Adresse folgen lassen, welcher dies Geburtsattest begründet, also: Seiner Hochwohlgeboren dem Königlichen General Herrn Müller usw. und Sr. Hochwohlgeb. Herrn von A., Königlichem Regierungsassessor usw. Trotzdem der Adel keine thatsächlichen Vorrechte mehr genießt, so spielt er doch im Allgemeinen eine große Rolle in der Gesellschaft. Letzteres kommt auch dadurch zum Ausdruck, daß mancher Adelige – namentlich wenn er keine höhere Stellung bekleidet – sich am liebsten allein mit seinem Namen, ohne Angabe seines Berufes adressiren läßt. Man sagt damit stillschweigend: Seine Hochundwohlgeboren der Baron von A. ist durch seinen Namen schon so vornehm. daß es ganz irrelevant ist, ob er nun nebenbei auch noch zuzufällig Assessor oder sonst was ist. Die Hofchargen hingegen wird man fast immer auf dem Couvert führen; denn z.B. schon der Königliche[71] Kammerherr nimmt in der Hofrangordnung eine ziemlich hohe Stellung ein, er steht über den Räten dritter Klasse und wird außer in der Hoch- und Stadtbahn meist nur erster Klasse fahren. Von geringer grammatikalischer Durchbildung zeugt es, wenn Jemand hinter dem auf der Postkarte vorgedruckten »An« fortfährt: Seiner Hochwohlgeb. Es thut dies Mancher, der sonst den Unterschied von mir und mich wohl kennt; es muß doch heißen: An Seine Hochwohlgeb. den Königlichen usw.

Titulaturen, welche den hochwohlgeborenen, den hochundwohlgeborenen Baron und den hochgeborenen Grafen überragen, sind: Exzellenz, Erlaucht, Fürstliche Gnaden, Durchlaucht. Für Mitglieder souveräner Fürstenhäuser sind außer Durchlaucht die Titel: Hoheit, Königliche Hoheit, Kaiserliche Hoheit usw.

Den Titel Exzellenz führen die Offiziere vom Generalleutnant an, die Wirklichen Geheimen Räte, die aktiven Oberpräsidenten und Jeder, der durch besondere königliche Gnade diesen Titel verliehen erhält, wie neuerdings der Präsident des Deutschen Reichstages Graf Franz Ballestrem. Den Titel Erlaucht führen die Oberhäupter weniger zum hohen Adel gehörenden[72] gräflichen Familien und deren Frauen. Mir gefällt das Wort »Frauen« besser als das langgezogene »Gemahlinnen und Gattinnen« mit ihren tausend »n«. Im Allgemeinen gehört der Graf noch zum niederen Adel; nur wenige Familien, wie Castell, Erbach, Giech, Harrach, Isenburg-Meerholz und andere, gehören zum hohen Adel. Der älteste Sohn »Seiner und Ihrer Durchlaucht usw.« heißt, »Erbgraf«. Vielfach wird der Titel »Erlaucht« auch auf alle Mitglieder der zum hohen Adel gehörenden gräflichen Familien ausgedehnt.

Der Titel »Fürstliche Gnaden« ist jetzt fast nur noch üblich statt, »Fürstbischöfliche Gnaden« für den Fürstbischof, wenn derselbe nicht, wie der bei Kaiser und Papst in hoher Gunst stehende Fürstbischof von Breslau, Georg Kopp, als Kardinal den höheren Titel »Eminenz« hat. Die große Macht der katholischen Kirche im politischen und sozialen Leben kommt auch in dem hohen Range der katholischen Kirchenfürsten zum Ausdruck. So stehen in der Hof-Rangordnung die Kardinäle direkt hinter den Rittern des hohen Ordens vom Schwarzen Adler und noch vor den Häuptern der nicht souveränen fürstlichen Familien. Für die niedere katholische[73] und evangelische Geistlichkeit bestehen die Titel »Hochwürden« und »Hochehrwürden«, welch letzterer eigentümlicherweise als der geringere gilt.

»Fürstliche Gnaden« ist eigentlich auch der Titel für alle jene Mitglieder fürstlicher Familien, die – streng genommen – nicht den Titel »Durchlaucht« führen dürften. Doch ist die Bezeichnung »Fürstliche Gnaden« fast gänzlich außer Gebrauch; und da man besser thut, Jemandem lieber zu viel Ehre als zu wenig zu erweisen, und da sehr Wenige wissen, welchem Prinzen der Titel »Durchlaucht« eigentlich zusteht, und welchem nicht, so titulirt man gewöhnlich alle Mitglieder fürstlicher Häuser mit Durchlaucht. Sogar der verstorbene Prinz Handjery, einstmals Regierungspräsident in Liegnitz und vorher Landrat des Kreises Teltow, wurde, wenn auch nicht allgemein, so doch vielfach Durchlaucht titulirt, obwohl Prinz Handjery aus einem der Balkanstaaten stammte, in dem die Prinzen nicht so rar wie bei uns sind, und obwohl er ausdrücklich durch eine Allerhöchste Kabinettsordre von Kaiser Wilhelm I. den Titel »Hochgeboren« erhalten hatte, also den Titel der Grafen von niederem Adel.

Von Titulaturen der Mitglieder deutscher[74] souveräner fürstlicher Häuser sei nur Folgendes erwähnt: Kronprinz Wilhelm führt den Titel »Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit«; alle übrigen Mitglieder königlicher Häuser führen den Titel »Königliche Hoheit«, ebenso der Fürst Leopold von Hohenzollern, das Oberhaupt der bekanntlich katholischen Linie, der erblindete etwa vierzigjährige Landgraf Alexander von Hessen, sämtliche deutsche Großherzöge und Erbgroßherzöge und Gemahlinnen. Die deutschen souveränen Herzöge führen den Titel Hoheit, nur der jugendliche Herzog von Sachsen-Koburg-Gotha führt als ursprünglich englischer Prinz den Titel »Königliche Hoheit«.

In den Adressen an Personen, die sozial oder staatlich einen besonders hohen Rang einnehmen, wird man sich wohl kurz fassen dürfen und die vielen Würden und Auszeichnungen, die sie durch ihre hohe Stellung natürlich besitzen, als selbstverständlich nicht zu erwähnen brauchen. Eine Auszeichnung, die man aber in nichtdienstlichen Schreiben meist erwähnen wird, ist der höchste preußische Orden, der hohe Orden. vom Schwarzen Adler. In dienstlichen Schreiben wird auf möglichste Einfachheit und Kürze gedrungen. Wie man im dienstlichen Schreiben[75] selbst die Höflichkeitsfloskeln oder Kurialien vermeidet, so faßt man auch die Adresse kurz. So sagte man mir, daß z.B. die Staatsanwaltschaft ein dienstliches Schreiben an den Fürsten Bülow einfach adressirt mit fünf Worten: An den Deutschen Reichskanzler, Berlin. In einem nichtdienstlichen Schreiben würde man adressiren: Seiner Durchlaucht, dem Herrn Fürsten v. Bülow, Kanzler des Deutschen Reiches, Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler, Berlin W. Es wäre segensreich, wenn die Kürze in dienstlichen oder amtlichen Schreiben auch etwas devastirend wirkte auf den im schriftlichen Privatverkehrüblichen Wortschwall beim Adressiren, bei den brieflichen Anreden und Schlußformeln. Man sollte auch hier nach Vereinfachung streben und zum Mindesten nicht bei jeder brieflichen Gelegenheit seinen ganzen Vorrat an Höflichkeitsfloskeln auskramen; auch kann man sich ja dann gar nicht mehr überbieten, wenn vielleicht das nächste Mal ein noch feierlicherer oder wichtigerer Anlaß zu einem Briefe an dieselbe Person vorliegt.

Uebrigens sei man beim Adressiren nicht nur gegen den Adressaten, sondern vor Allem gegen unsere Post höflich Lieber das »Hochwohlgeboren«[76] fortlassen, als die Adresse undeutlich schreiben. Bei »Hochwohlgeboren« bemerke ich, es giebt Herren von X., die nicht für adlig gelten, und denen deshalb durch ihren Namen allein das »Hochwohlgeboren« nicht zusteht. In der Offizierrangliste wird das »von« des Adels abgekürzt gedruckt, also »v.«; bei den wenigen nichtadligen mit »von« beginnenden Namen bleibt das »von« ungekürzt stehen, z. B »von Beckerath«.

Man ist im Titulieren mit der Zeit immer üppiger geworden. Der Graf hatte ehemals das Prädikat »Wohlgeboren«, das heutzutage als niedrigstes fast ganz vermieden wird. Dahingegen ist die Sitte ziemlich verbreitet, auf der Adresse jeden, auch den Bürgerlichen, mit »Hochwohlgeboren« zu beglücken, den man zur guten Gesellschaft – ein sehr dehnbarer Begriff! – rechnet! Es ist also nachgerade die höchste Eisenbahn, daß man für den »Herren v.« ein neues Geburtsattest erfindet statt »Hochwohlgeboren«!?[77]

Quelle:
Pilati, Eustachius Graf von Thassul zu Daxberg: Etikette-Plaudereien. Berlin 3[1907], S. 69-78.
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