Beilage I.

[20] Ich bestimme, unter Modificirung der bisher hierüber bestehenden Festsetzungen, dass die im Knopfloch (an der Schnalle) zu tragenden Preussischen Orden, Ehrenzeichen und Denkmünzen in nachstehend aufgeführter Reihenfolge rangirt werden sollen:


1. das Eiserne Kreuz 2. Klasse, mit Schwertern resp. am weisen Bande.

2. das Ritterkreuz vom Königlichen Hohenzollernschen Haus-Orden, mit Schwertern resp. am weisen Bande.

3. der Rothe Adler-Orden 3. oder 4. Klasse, mit Schwertern resp. am weisen Bande.

4. der Kronen-Orden 3. oder 4. Klasse, mit Schwertern resp. am weisen Bande.

5. das Militair-Verdienst-Kreuz,

6. das Militair-Ehrenzeichen 1. Klasse,

7. das Militair-Ehrenzeichen 2. Klasse,

8. die Rettungsmedaille,

9. die ad 2. 3. und 4. aufgeführten Orden am statutenmässigen Bande in der bezeichneten Folge,

10. das Allgemeine Ehrenzeichen,

11. das 25jährige Dienstauszeichnungskreuz,

12. das Fürstlich Hohenzollernsche Ehrenkreuz 2. oder 3. Klasse mit und ohne Schwerter,

13. das Düppelkreuz,

14. das Alsenkreuz,

15. die Kriegsdenkmünze pro 1813/1815,

16. die Erinnerungsmedaille von 1863,

17. die Kriegsdenkmünze pro 1870/71,

18. das Erinnerungskreuz pro 1866,

19. die Kriegsdenkmünze pro 1864,

20. die Hohenzollernsche Denkmünze,

21. die Krönungsmedaille.


Die noch im Besitze des Eisernen Kreuzes 2. Klasse aus den Jahren 1813–15 befindlichen Personen tragen die Kriegsdenkmünze aus jenen Jahren, sowie die Erinnerungsmedaille von 1863 unmittelbar hinter dem Eisernen Kreuze.

Sie haben dies der Armee und Marine bekannt zu machen.


Berlin, den 4. December 1871.


Wilhelm.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 20-21.
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