II.

Empfang des Botschafters

bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin.

[48] Der erste Empfang des Botschafters bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin geschieht, nachdem sich derselbe durch den Minister der auswärtigen Angelegenheiten an den Ober-Hofmeister Allerhöchstderselben gewendet hat, entweder unmittelbar nach der Antritts-Audienz bei Seiner Majestät dem Kaiser und Könige, oder an einem anderen von Allerhöchstderselben zu bestimmenden Tage.

In letzterem Falle, wie in ersterem, erscheint er bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin in grosser Gala, begleitet von seinem Gefolge, in letzterem Falle aber in eigener Equipage.

Die Posten am Königlichen Palais machen die vorgeschriebenen militairischen Honneurs.

Einer der dienstthuenden Kammerherren Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin empfängt den Botschafter unter Vortritt zweier Kammerdiener im Königlichen Palais unten an der Treppe, der zweite dienstthuende Kammerherr und der Ober-Hofmeister Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin oben an der Treppe. Letzterer begleitet ihn in das vor dem Audienzzimmer Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin gelegene Gemach.

Der Ober-Hofmeister meldet den Botschafter bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin und führt, nach erhaltenem Allerhöchsten Befehle, denselben ein. Allerhöchstdieselben geruhen den Botschafter stehend, umgeben von den Damen Ihres Hofes, zu empfangen und demselben am Schlusse der Audienz die Erlaubniss zu ertheilen, sein Gefolge vorstellen zu dürfen, worauf dasselbe, welches in dem vor dem Audienzzimmer gelegenen Appartement nebst den beiden dienstthuenden Kammerherren Ihrer Majestät zurückgeblieben war, eingeführt und Ihrer Majestät durch den Botschafter vorgestellt wird.

Während dieser Audienz bleiben die Thüren zum Audienzgemach geöffnet.

Der Anzug ist für die Damen in runden Kleidern, für die Herren in Gala.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 48-49.
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