VI.

Empfang des Botschafters

bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin, sowie bei Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen und den Prinzessinnen des Königlichen Hauses.

[52] Nachdem der Botschafter bei Ihren Majestäten eingeführt worden ist, bewirbt er sich durch Vermittelung des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, welcher sich dieserhalb an die betreffenden Hofmarschälle wendet, darum, von Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin, sowie von Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen und Prinzessinnen empfangen zu werden. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten setzt den Botschafter von den höchsten Befehlen Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten resp. Ihrer Königlichen Hoheiten in Kenntniss.

Der Botschafter erscheint in seiner eigenen Equipage und die Posten am betreffenden Palais machen die vorgeschriebenen militairischen Honneurs. Er wird von einem Kronprinzlichen resp. Prinzlichen Adjutanten eventuell vom Kammerherrn Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin resp. Ihrer Königlichen Hoheit der betreffenden Prinzessin unten an der Treppe und vom Hofmarschall oben an derselben empfangen, in das Gemach vor dem Audienzzimmer geleitet, von dem Hofmarschall bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten resp. Ihren Königlichen Hoheiten angemeldet und von demselben, nach erhaltenem höchsten Befehle, eingeführt.

Die Adjutanten Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Krönprinzen resp. Seiner Königlichen Hoheit des betreffenden Prinzen eventuell der Kammerherr bleiben in dem Gemach vor dem Audienzzimmer zurück.

In Abwesenheit des Hofmarschalls geschieht die Einführung des Botschafters bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten resp. Ihren Königlichen Hoheiten durch den dienstthuenden Kammerherrn resp. Adjutanten.

Der Anzug ist für die Damen in runden Kleidern, für die Herren in Gala.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 52-53.
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