I. Ceremonientafeln.

[11] Von dem grossartigen Style der alten Fürstentafeln, bei welchen zahllose Dienste und Handreichungen vorzukommen pflegten, hat sich auch am Königlich Preussischen Hofe ein gewisser Abglanz erhalten. Es sind dies die Ceremonientafeln, welche bei Ereignissen stattfinden, die für das Königlich Preussische Haus von besonderer Bedeutung sind, wie z.B. die Krönung Ihrer Majestäten des Königs Wilhelm und der Königin Augusta zu Königsberg am 18. October 1861, Vermählungen Preussischer Prinzen und Prinzessinnen u.s.w. Die Ceremonientafeln werden unter dem Thronhimmel errichtet, und es können an denselben nur Ihre Majestäten der König und die Königin, die regierenden Häupter anderer Staaten und deren Gemahlinnen, die Prinzen und die Prinzessinnen von Geblüt (d.h. aus regierenden altfürstlichen Häusern) und event. bei Festen, welche durch ein wichtiges politisches Motiv veranlasst sind, die dazu von fremden Mächten entsandten ausserordentlichen Botschafter, so wie resp. auch die am hiesigen Königlichen Hofe ständigen Botschafter Platz nehmen, während dies bei Festen, welche für das Königliche Haus lediglich ein Familien-Interesse[11] haben, nicht geschieht. So sind z.B. bei der ebengedachten Krönung die dazu von Spanien, Italien, England und Frankreich entsandten Krönungs-Botschafter an der Ceremonientafel placirt worden, wogegen bei Vermählungen die ständigen Botschafter am hiesigen Königlichen Hofe an der Ceremonientafel keinen Platz erhalten. Die Funktion des Servirens wird an diesen Tafeln von dem grossen Dienst, d.h. von den Obersten Hof-, Ober-Hof-, Vice-Ober-Hof- und Hofchargen, so wie von den dazu berufenen Militair-Personen und Damen so lange verrichtet, bis der erste Toast getrunken ist, und Seine Majestät zu gestatten geruhen, dass die Pagen und der gewöhnliche Dienst das Serviren über nehmen.

Weitere Details über den grossen Dienst sind aus den Programmen zu entnehmen, welche dem Abschnitt VIII. bei No. 5, Vermählungen, beigefügt sind, woselbst auch der bei diesen letztgedachten Festen veränderte Rang der Allerhöchsten und der Höchsten Herrschaften besprochen wird.

Die Ceremonientafeln bedingen für den Anzug die höchste Gala, insbesondere hei den Damen das Hofkleid (robe de cour).

Als Beispiele für das Placement der Allerhöchsten und der Höchsten Herrschaften an einer solchen Ceremonientafel mögen die Beilagen 1 und 2 dienen, von denen erstere das Placement an der Ceremonientafel im Thronsaale des Königlichen Schlosses zu Königsberg bei der Krönung am 18. October 1861, letztere das Placement an der Ceremonientafel im Rittersaale des Königlichen Schlosses zu Berlin bei der Vermählung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Preussen mit Ihrer Hoheit der Prinzessin Maria Anna von Anhalt-Dessau am 29. November 1854 ergiebt.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 11-12.
Lizenz:
Kategorien: