2. Confirmationen.

[20] Seit alten Zeiten ist es im Brandenburgisch-Preussischen Hause herkömmlich, dass die Prinzen und die Prinzessinnen desselben ihre religiöse Ueberzeugung in einem von ihnen selbst verfassten Glaubensbekenntnisse öffentlich vor dem Altare, in Gegenwart des Regenten und ihrer Hohen Eltern und Anverwandten, sowie des gesammten Hofstaates, der vornehmsten Räthe und Officiere der Krone, aussprechen und nach abgelegtem Gelübde von einem Hofprediger eingesegnet werden. Der Ort, wo diese Einsegnungen vollzogen wurden, hat öfter gewechselt, je nach dem Zeitpunkte derselben und nach der Residenz der Allerhöchsten Herrschaften. Seitdem Ihre Majestät die Hochselige Königin Luise im Königlichen Schlossgarten zu Charlottenburg bestattet worden ist, hat man auch mit besonderer Vorliebe die dortige Königliche Schlosscapelle zu diesen Einsegnungen auserwählt. Daselbst sind im Laufe dieses Jahrhunderts die sämmtlichen älteren Mitglieder des Königlichen Hauses confirmirt worden, mit Ausnahme Seiner Majestät des in Gott ruhenden Königs Friedrich Wilhelm IV., Allerhöchstwelcher eben so, wie Ihre Königliche Hoheit die verewigte Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen, Tochter Seiner Königlichen Hoheit des Hochseligen Prinzen Albrecht von Preussen, in derselben Paradekammer des Königlichen Schlosses zu Potsdam eingesegnet wurde, in welcher seiner Zeit die Leiche König Friedrichs des Grossen zur Parade ausgestellt war. In neuester Zeit wurden Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Marie und Elisabeth, Töchter Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Preussen, in der Kirche zu Nikolscoie bei Glienicke, Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm, Sohn Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, in der Friedenskirche zu Potsdam, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Charlotte[21] und der Prinz Heinrich, Kinder Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, sowie Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Luise Margarethe, Tochter Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Preussen, in der Capelle des Königlichen Schlosses zu Berlin eingesegnet.

Die nachfolgenden Mittheilungen über fünf verschiedene Einsegnungen mögen als Beispiele des Herganges bei Feierlichkeiten dieser Art dienen.

Sonnabend, den 9. October 1852, Vormittags um 11 Uhr, erfolgte in der Capelle des Königlichen Schlosses zu Charlottenburg die Einsegnung Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Anna, Tochter Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Carl von Preussen, in Gegenwart Seiner Majestät des Königs und Ihrer Majestät der Königin, der Durchlauchtigsten Eltern, der Prinzen und der Prinzessinnen des Königlichen Hauses, der Hofstaaten, des Ministers des Königlichen Hauses, des Geheimen Cabinets-Raths, der hohen Militair und Civilbehörden, sowie mehrerer der hiesigen angesehenen Geistlichen. Ausserdem hatten die Lehrer und die Lehrerinnen Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Anna, sowie Höchstderen liebste Freundinnen und Gespielinnen Einladungen zu dieser Feier erhalten.

Der Anzug war für die Damen im Gesellschaftskleide, für die Herren in Gala; die Versammlung im goldenen Saale und in den angrenzenden Gemächern.

Vortritt fand nicht statt, ausser von dem Ober-Hof-und Haus-Marschall und dem Ober- Ceremonienmeister, welche die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften zu den vor dem Altare der Capelle aufgestellten Sesseln geleiteten.

Die heilige Handlung wurde durch den Hofprediger Dr. Snethlage verrichtet, welcher Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Anna den Confirmations-Unterricht ertheilt hatte, nachdem Höchstdieselbe von dem Feldpropst Bollert in der Religion unterrichtet worden war. Ihre Königliche Hoheit legte das von Höchstderselben Selbst aufgesetzte Bekenntniss Ihres Glaubens ab, beantwortete die darüber vorgelegten Fragen und wurde durch die Einsegnung als Mitglied der evangelischen Kirche aufgenommen.

Nach Beendigung der kirchlichen Feier um 1 Uhr durften sämmtliche Eingeladenen Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin [22] Anna und Höchstderen Durchlauchtigste Eltern beglückwünschen. Dies geschah in dem in der Beletage nach der Gartenseite hin gelegenen grossen Salon, in welchem die Herrschaften, die aus dem grünen Zimmer der Königin her eingetreten waren, cercle machten. Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Anna wurden die Höchstderselben noch unbekannten Herren von dem Durchlauchtigsten Vater genannt, welcher Ihre Königliche Hoheit begleitete.

Hierauf folgte déjeûner dînatoire im runden Saal für die Königliche Familie, und in der im rez-de-chaussée belegenen Gallerie für die besonders dazu eingeladenen Personen.

Am 31. März 1858, Mittags um 12 Uhr, fand in der Capelle des Königlichen Schlosses zu Charlottenburg die Confirmation Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Alexandrine, Tochter Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preussen, in Gegenwart Ihrer Majestäten des Königs und der Königin, des Durchlauchtigsten Vaters, der Prinzen und der Prinzessinnen des Königlichen Hauses, der Hofstaaten, der hohen Militair- und Civilbehörden, mehrerer Mitglieder der höheren Geistlichkeit, sowie des Dom-Kirchen-Collegiums statt. Für diese Feierlichkeit hatte man folgende Einrichtungen in der Schloss-Capelle getroffen. Der Fussboden derselben war mit einem Teppich belegt. Vor dem Altare stand eine Kniebank, rechts von demselben ein gepolsterter Armstuhl für Ihre Königlichen Hoheit die Prinzessin Alexandrine, dahinter ein Rohrstuhl mit hoher Lehne (in alter Form) für Höchstderen Gouvernante Fräulein von Schuckmann, dazwischen, dicht am Altare, ein Tabouret; links vom Altare ein Rohrstuhl mit hoher Lehne für den Hofprediger Dr. Snethlage. Neben der Kanzel befanden sich rechts drei, links acht Rohrstühle mit hoher Lehne für die anwesenden Prediger und vor dein Ausgange nach dem Orangeriehause sechs Rohrstühle (Tafelstühle) für die Staats-Minister.

Im Schiffe der Capelle, dem Altare gegenüber, waren für Ihre Majestäten den König und die Königin zwei Fauteuils und ausserdem für Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und die Prinzessinnen des Königlichen Hauses achtzehn Polsterstühle aufgestellt, und zwar je drei zu jeder Seite der Fauteuils Ihrer[23] Majestäten in erster Reihe, acht in zweiter Reihe und vier in dritter Reihe. Dahinter standen in drei Reihen vier und zwanzig Rohrstühle (Tafelstühle) und in der Königlichen Loge, ebenfalls in drei Reihen, fünf und dreissig solcher Rohrstühle für die Obersten Hof-, Ober-Hof- und Hofchargen, sowie für die Damen und Herren des Gefolges der Allerhöchsten und der Höchsten Herrschaften. Rechts von der Königlichen Loge standen noch drei, links zehn Rohrstühle, letztere für die Freundinnen Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Alexandrine; die Bänke rechts vom Altare waren für Höchstderen Lehrer und Kammerfrauen, sowie für die Kammerfrauen Ihrer Majestät der Königin bestimmt.

Um 111/2 Uhr traf Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Alexandrine, begleitet von Fräulein von Schuckmann, in Charlottenburg ein und fuhr bei der Sacristei der Schloss-Capelle vor, woselbst Höchstdieselbe von dem Hofprediger Dr. Snethlage empfangen wurde. Gegen 12 Uhr versammelten Sich in den nach der Hofseite zu gelegenen Kammern der Königin Sophie Charlotte Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und die Prinzessinnen des Königlichen Hauses, Höchstweiche die Vorfahrt bei dem Thurm nahmen. Für die anderen Eingeladenen war die Versammlung in der Capelle und die Vorfahrt ebendaselbst. Die Versammlung der Prediger fand im Vorzimmer des dienstthuenden Kammerherrn statt. Die Hofchargen fuhren theils bei der Capelle, theils bei dem Portal des rechten Seitenflügels vor und begaben sich nach dem rothen Tressenzimmer, um dort die Allerhöchsten Herrschaften zu erwarten.

Um 12 Uhr erschienen Ihre Majestäten der König und die Königin, gefolgt von den Hofdamen und den dienstthuenden Flügel-Adjutanten, begaben Allerhöchst-Sich nach den Kammern der Königin Sophie Charlotte, wurden dort von Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen und den Prinzessinnen empfangen und hierauf durch das rothe Tressenzimmer nach der Capelle begleitet, wohin Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Alexandrine, von der Ankunft Ihrer Königlichen Majestäten benachrichtigt, Sich bereits begeben hatte.

Sobald die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften in der Capelle Platz genommen hatten, stimmte der Domchor zur Einleitung der Feier den 100. Psalm an.[24]

Die heilige Handlung wurde durch den Hofprediger Dr. Snethlage verrichtet, welcher Ihrer Königlichen Hoheit den Confirmations-Unterricht ertheilt hatte.

Nachdem Ihre Königliche Hoheit in der Unterredung über die vornehmsten Glaubenslehren die an Sie gerichteten Fragen ausführlich beantwortet und Ihre Antworten durch Aussprüche der Heiligen Schrift begründet hatte, bestätigte Höchstdieselbe Ihren Taufbund durch Beantwortung der in der Agende vorgeschriebenen Fragen, verlas das von Ihnen Selbst aufgesetzte Bekenntniss und Gelübde und wurde in die Rechte und Pflichten der evangelischen Kirche aufgenommen.

Nach der Einsegnung wurde von der Gemeinde und dem Domchor das Lied: »Jesu geh' voran auf der Lebensbahn« gesungen, worauf der Segen ertheilt würde. Zum Schlusse sang der Domchor: »Heilig! heilig! heilig ist der Herr Zebaoth.«

Am 22. Juni 1872 erfolgte in der Kirche zu Nikolscoie bei Glienicke die Confirmation Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzessinnen Marie und Elisabeth, Töchter Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Preussen, in Gegenwart Seiner Majestät des Königs, Ihrer Majestät der verwittweten Königin, der Durchlauchtigsten Eltern und Grosseltern, der zur Zeit anwesenden Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, Ihrer Hoheiten des Herzogs und der Herzogin von Anhalt, Ihrer Hoheiten der Herzogin und der Prinzessin Marie von Sachsen-Altenburg, Ihrer Königlichen Hoheit der Landgräfin Friedrich von Hessen, des Oberst-Kämmerers Grafen von Redern, des Staats-Ministers und Ministers des Königlichen Hauses Freiherrn von Schleinitz und des bei diesem Anlasse zur Vertretung des Königlichen Staats-Ministe riums berufenen Staats-Ministers und Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten Dr. Falk, sowie mehrerer Mitglieder der höheren Geistlichkeit.

Die heilige Handlung wurde durch den Ober-Consistorial-Rath, Hof- und Domprediger Dr. Kögel verrichtet, welcher Ihren Königlichen Hoheiten den Confirmations-Unterricht ertheilt hatte, und fand ganz in der oben beschriebenen Ordnung statt.

Nach der Einsegnung wurde den Neu-Confirmirten in[25] Gemeinschaft mit den Durchlauchtigsten Eltern und Grosseltern das heilige Abendmahl gereicht.

Bemerkenswerth ist hierbei, wie des Königs Majestät am 17. Juni 1872 auf den Wunsch Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl zu genehmigen geruht hatten, dass die Einsegnung Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzessinnen Marie und Elisabeth nicht in der Capelle des Königlichen Schlosses zu Charlottenburg und nicht, wie es in der Königlichen Familie herkömmlich ist, in Gegenwart der Minister und der Generalität, sondern mit Rücksicht darauf, dass Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl und Höchstdessen Familie den grössten Theil des Jahres in der Kirche zu Nikolscoie dem Gottesdienste beiwohnen, ausserdem auch die Ueberfahrt nach Charlottenburg schwierig sein und auf die Stimmung störend einwirken würde, in der ebengedachten Kirche stattfinde. Die Durchlauchtigsten Eltern und Grosseltern nahmen mit den Hohen Confirmandinnen gleich nach der Einsegnung das Heilige Abendmahl.

Eingeladen waren zu dieser Feier auch noch das Domkirchen-Collegium und je ein Vertreter der Garnisonkirchen-Gemeinde und der französisch-reformirten Gemeinde zu Berlin, sowie der Gemeinde der Friedenskirche zu Potsdam.


Am 1. September 1874, Vormittags um 11 Uhr, erfolgte in der Friedenskirche zu Potsdam die Confirmation Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm Victor Albert von Preussen, ältesten Sohnes Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen. Das Gotteshaus trug bei diesem Anlasse ein der hohen Bedeutung des vorzunehmenden kirchlichen Actes entsprechendes festliches Ansehen; die königlichen Gärten hatten ihren schönsten Schmuck geliefert, und vor der Apsis erhob sich auf zwei Stufen ein Altar, ausgestattet mit den Heiligen Abendmahlsgefässen. Zu dieser Feier waren Ihre Majestäten der König und die Königin, die Durchlauchtigsten Eltern, die zur Zeit anwesenden Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, Seine Königliche Hoheit der Prinz, von Wales, Seine Königliche Hoheit der Grossherzog von Sachsen, Seine Hoheit der Prinz Eduard von Sachsen-Weimar, die Obersten Hof-, Ober-Hofund[26] Hofchargen, der Minister des Königlichen Hauses, die Königlichen Staats-Minister, die Generale der Infanterie und der Cavallerie, die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler, die Hof- und Domgeistlichkeit u.s.w. erschienen. Im Halbkreise um den Altar standen die Fauteuils für die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften. Nachdem Allerhöchst- und Höchstdieselben Platz genommen hatten, führte Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz den Prinzen Friedrich Wilhelm, Höchstwelcher von Seinem Militair-Gouverneur dem General-Major von Gottberg, und von Seinem Civil-Gouverneur, dem Dr. Hintzpeter, begleitet war, aus der Sacristei nach Seinem Platze auf der ersten Altarstufe links vom Eingange. Der Hohe Confirmand trug die Uniform des 1. Garde-Regiments z.F. und hatte das Band des hohen Ordens vom Schwarzen Adler angelegt. Die heilige Handlung wurde durch den Hofprediger Heim verrichtet, welcher den Confirmations-Unterricht Seiner Königlichen Hoheit in den letzten Wochen leitete, nachdem Höchstderselbe seit zwei Jahren den Religions-Unterricht des Predigers Persius an der Heiligen Geistkirche zu Potsdam genossen hatte. Nach der Einsegnung verliessen sämmtliche Eingeladenen die Kirche; nur die Königliche Familie blieb zurück, um in Gemeinschaft mit dem Hohen Confirmirten und Höchstdessen Durchlauchtigsten Eltern das Heilige Abendmahl zu empfangen.

Nach der kirchlichen Feier fand für die aus Berlin Eingeladenen ein Déjeûner im Bronze-Saal des Königlichen Stadtschlosses zu Potsdam statt.


Endlich darf hier auch die Confirmation:

Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Victoria Elisabeth Auguste Charlotte, ältesten Tochter Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen,

Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Luise Margarethe Alexandra Victoria Agnes, dritten Tochter Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl, und

Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Albert Wilhelm Heinrich, zweiten Sohnes Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen
[27]

nicht unerwähnt bleiben, weil dies die erste Confirmation ist, welche in der Capelle des Königlichen Schlosses zu Berlin erfolgte.

Zu dieser Feier, welche am 28. März 1877, Mittags um 12 Uhr, stattfand, war die Ansage ergangen: an die hier anwesenden Mitglieder der Königlichen Familie, an die anwesenden fremden Fürstlichkeiten mit Gefolgen, an den gesammten Königlichen Hof, an die Grossbritannische Botschaft, an den Reichskanzler, die General-Feldmarschälle und die landsässigen Fürsten, nebst ihren Gemahlinnen, ferner an die Staats-Minister, die Generale der Infanterie und der Cavallerie, die General-Lieutenants, die Wirklichen Geheimen Räthe, die General-Superintendenten, die Ober-Hof- und Hofprediger, das Domkirchen-Collegium, den Polizei-Präsidenten, den Ober-Bürgermeister und den Stadtverordneten-Vorsteher, sowie an die Lehrer und Gespielen der Hohen Confirmanden.

Ihre Majestäten der König und die Königin begaben Allerhöchst-Sich, unter Vortritt der Obersten Hof-, Ober-Hof- und Hofchargen, nach der Capelle und nahmen daselbst mit den Höchsten Herrschaften und den Gefolgen zur Rechten des Altares, vor welchem die Sessel für die Hohen Confirmanden standen, Platz. Gegenüber, also links vom Altare, sassen in erster Reihe die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler und dahinter die Generale der Infanterie und der Cavallerie, die General-Lieutenants und die Wirklichen Geheimen Räthe. In den drei Compartiments von Sitzen, welche sich dem Altare gegenüber befinden, waren placirt:


a) im mittleren Compartiment, und zwar in erster Reihe die Gemahlin des Grossbritannischen Botschafters, des Reichskanzlers, sowie des General-Feldmarschalls Freiherrn von Manteuffel und die Gemahlinnen der hier anwesenden Häupter der Fürstlichen und der ehemals reichsständischen gräflichen Familien; dahinter Damen, welche als Zuschauerinnen auf Karten eingelassen waren, und schliesslich die nachgeborenen Prinzen der soeben gedachten Fürstlichen und Gräflichen Häuser,

b) in dem von a rechts gelegenen Compartiment, und zwar in erster Reihe der Grossbritannische Botschafter[28] und die anwesenden Häupter der Fürstlichen und der ehemals reichsständischen Gräflichen Familien: dahinter zunächst Damen und schliesslich Herren, welche Zuschauerkarten empfangen hatten, und endlich

c) in dem von a links gelegenen Compartiment, und zwar in erster Reihe die Minister, dahinter der Präsident des Evangelisch en Ober-Kirchenraths, der Ober-Bürgermeister und der Stadtverordneten-Vorsteher von Berlin, das Domkirchen Collegium, der Polizei-Präsident etc. und schliesslich Herren, welche Zuschauerkarten empfangen hatten.


Nachdem die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften Platz genommen hatten, wurde die Heilige Handlung durch den Hofprediger und Schlosspfarrer Dr. Kögel in der oben beschriebenen Weise verrichtet.

Nach dem Segen erhob der Allerhöchste Hof Sich unter den Klängen des Hallelujah von Händel, beglückwünschte die Hohen Confirmirten und verliess darauf die Capelle.

Der Anzug ist bei den Einsegnungen für die Damen in runden Kleidern, für die Herren in Gala mit Ordensband. Auch die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler legen das Band desselben an. Für die Herren vom Civil sind früher immer weisse Beinkleider, seit Einführung der dunkelen Beinkleider auch schon diese, für die Herren vom Militair aber stets graue Beinkleider mit und auch ohne Schärpe befohlen worden.

Sobald die Einsegnung eines Prinzen oder einer Prinzessin des Königlichen Hauses stattgefunden hat, wird dies durch den Königlichen Staats-Anzeiger öffentlich bekannt gemacht.

Erfolgt eine solche Einsegnung in der Capelle eines Königlichen Schlosses oder in der Friedenskirche zu Potsdam, so gehen die erforderlichen Einrichtungen und die offiziellen Einlandungen zu dieser Feier von dem Königlichen Hofmarschall-Amte aus, während die Einladung aller nicht durch ihre amtliche Stellung dazu berufenen Personen, denen man aus irgend einem Grunde den Zutritt bei einem solchen Anlasse gewähren will, von dem Königlichen Hofmarschall-Amte und dem Hofmarschall[29] des betreffenden Hofes in gemeinschaftlichem Einvernehmen festgesetzt wird. Findet die Einsegnung nicht in der Capelle eines Königlichen Schlosses oder in der Friedenskirche statt, so hat der gedachte Hofmarschall die nothwendigen Einrichtungen und sämmtliche Einladungen selbstständig zu besorgen.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 20-30.
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