b. Das Fest des hohen Ordens vom Schwarzen Adler

[217] b) Das Fest des hohen Ordens vom Schwarzen Adler.

Bekanntlich hat Friedrich, der erste König in Preussen, am 17. Januar 1701, dem Tage vor seiner Krönung, den höchsten Orden der Preussischen Monarchie, den Schwarzen Adler-Orden, gestiftet. Die Statuten des Ordens, den der König mit allen Ehren umgab, datiren vom 18. Januar 1701, während die erste feierliche Verleihung schon am 17. Januar ej. a. im Schlosse zu Königsberg stattgefunden hatte. Die von König Friedrich I. gestifteten Capiteltage des Ordens, der 18. Januar, als Tag der Königs-Krönung, und der 12. Juli, als Geburtstag des Königlichen Ordensstifters, pflegten regelmässig abgehalten zu werden. Mit seinem Tode hörten diese Ordensfeste wieder auf und sind erst durch König Friedrich Wilhelm IV. am 18. Januar 1848 erneuert worden. Als maassgebendes Beispiel für die bei diesen Anlässen beobachtete, principiell feststehende Ceremonie mag Beilage 3 dienen, welche das Ceremoniel bei der am 27. Januar 1877 im Königlichen Schlosse zu Berlin stattgehabten Versammlung der Capitelfähigen Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler enthält. Es muss zu diesem Ceremoniel jedoch bemerkt werden, dass, abweichend von der hergebrachten Regel, wonach bei gleichzeitiger Investitur mehrerer neuaufzunehmenden Ritter jeder derselben, sobald er die Accolade empfangen, zur Handreichung und sodann zu dem Platze, welchen er unter den Capitelfähigen Rittern einzunehmen hat, geführt werden soll, diesmal angeordnet worden war, dass die zweite Abtheilung der zu investirenden Ritter, vier an der Zahl, gleichzeitig zur Handreichung geleitet wurde. Aus der in der zugehörigen Beilage 4 mitgetheilten Hofansage vom 26. Januar 1877 ist das Erforderliche wegen der Versammlung, des Anzuges und der An-und Abfahrten bei jenem Feste zu entnehmen. Da der Hof bei demselben wegen des kurz zuvor, am[217] 18. Januar ej. a., erfolgten Ablebens Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Carl von Preussen in Trauer erschien, so wird hinsichtlich des bei diesen Festen sonst immer vorgeschriebenen Anzuges auf Beilage 5, welche die Ansage zu dem am 18. Januar 1876 stattgehabten Feste des hohen Ordens vom Schwarzen Adler enthält, verwiesen. Dass jeder Prinz des Königlichen Hauses an demjenigen Geburtstage, an welchem er das zehnte Lebensjahr zurückgelegt hat, zum Seconde-Lieutenant im 1. Garde-Regiment zu Fuss ernannt wird Und zugleich auch das Recht erhält, fortan Stern und Band des Schwarzen Adler-Ordens anzulegen, und dass damit in der Regel eine kleine Feierlichkeit verbunden wird, ist schon oben unter 3 dieses Abschnittes mitgetheilt worden, und wird daher hier lediglich darauf Bezug genommen. Um einem vielfach verbreiteten Irrthume zu begegnen, wird noch bemerkt, dass nur Souveräne und Prinzen aus souveränen Häusern, sowie Inländer, denen der Orden verliehen wird, die capitularischen Ehren, d.h. Sitz und Stimme im Capitel, erhalten können, niemals aber ausländische Ritter.

Die Einladung der Ritter zu den Festen des hohen Ordens vom Schwarzen Adler geht von dem Kanzler desselben aus, die Einladung der diesen Festen als Zeugen beiwohnenden Personen, die Aufstellung des betreffenden Programmes und die Ausführung der in demselben vorgeschriebenen Ceremonie liegt dem Ceremonienmeister des hohen Ordens vom Schwarzen Adler ob.

Aus alter Zeit ist oben in der Beilage zu Abschnitt IV. die Beschreibung der am 13. Juli 1708 erfolgten Investitur des Herzogs Johann Wilhelm zu Sachsen-Eisenach, welche nicht an diesem, sondern an dem von ihm dazu bevollmächtigten Geheimen Rath von Pflug vollzogen wurde, mitgetheilt worden, und folgt hier noch in Beilage 6 das Diarium des Hochgräflich Hanauischeu Cabinetssecretarius A.L. Rösler, d.d. Hanau, den 2. August 1710, betreffend die am 14. Juli 1710 erfolgte Investitur des Philipp Reinhard regierenden Grafen zu Hanau, Reineck und Freibrücken.


Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 217-218.
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