2. An Behörden.

A. An ein Domkapitel.

[173] a) Hochwürdigstes Domkapitel!

b) Das Hochwürdigste Domkapitel wird, wolle etc.[173]

c) Mit aller Hochachtung und Verehrung verharrt eines Hochwürdigsten Domkapitels

d) unterthänigster Diener

e) An das Hochwürdigste Domkapitel zu N.


B. An ein Bischöfliches Ordinariat.

a) Hochwürdigstes Bischöfliches Ordinariat!

b) Das Hochwürdigste Ordinariat

c) und d) wie Buchstabe A.

e) An das Hochwürdigste Bischöfliche Ordinariat in N.


C. An ein Ministerium.

a) Hohes Königliches Ministerium.

b) ein hohes Ministerium, Hochdasselbe.

c) Eines hohen königlichen Ministeriums

d) unterthänigster N.N.

e) An das Königliche Staatsministerium (des Innern).


D. An eine Königliche Regierung.

a) Königliche Regierung (der Oberpfalz und Regensburg).

b) Die Königliche (Kreis-)Regierung wird ergebenst gebeten (benachrichtigt), Hochdieselbe.

c) Ehrfurchtsvoll verharrt der Königlichen Regierung

d) unterthänigst gehorsamster N.N.

e) An die Königliche Regierung (der Oberpfalz und Regensburg), Kammer des Innern in N.
[174]

E. An ein Land- oder Amtsgericht.

a) Königliches Land-(Amts-)gericht!

b) Das königliche Land-(Amts-)gericht wird ergebenst in Kenntnis gesetzt usw.

c) Eines Königlichen Land-(Amts-)gerichts

d) gehorsamster N.N.

e) An das Königliche Land-(Amts-)gericht zu N.


F. An ein Regimentskommando.

a) Königliches Kommando des Infanterie-Regiments Nr. 121 in Ludwigsburg.

b) bis e) Wie bei Buchstabe E mit den entsprechenden Aenderungen.


G. An einen Magistrat oder Gemeinderat.

a) Hochwohllöblicher Magistrat der Stadt N. (Hochwohllöblicher Gemeinderat!)

b) Der Hochwohllöbliche Magistrat wird, wolle etc.

c) Eines hochwohllöblichen Magistrats

d) gehorsamster N.N.

e) An den Hochwohllöblichen Magistrat der Stadt N. (an den Hochwohllöblichen Gemeinderat zu N.)[175]

Quelle:
Vogt, Franz: Anstandsbüchlein für das Volk. Donauwörth [1894] [Nachdruck Donauwörth 21987], S. 173-176.
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