34.

[38] Einer Hexe darf man weder etwas schenken noch verkaufen, denn dann erst, wenn sie etwas von Jemandem im Besitze hat, kann sie ihre Macht über ihn und das Seinige ausüben.


Ritter.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 38-39.
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