56.

[42] Ein neugebornes Mädchen darf der Vater nicht zuerst küssen, sonst wächst ihm später ein Bart, den Knaben dagegen nicht die Mutter, sonst bleibt er bartlos.


Aus der Gegend von Parchim (Lehrer Kreutzer) und Rostock (Domänenpächter Behm). Nach anderer Mittheilung (Stuhlmann in Schwaan) bekommt er sonst ein weibisches Wesen. Vgl. FS. 541.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 42.
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