57.

[42] Ein neugebornes Kind darf nicht von einem Kinde geküßt werden, das noch nicht sprechen kann, sonst lernt es schwer sprechen.


FS. 541.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 42.
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