58.

[42] Damit einer Wöchnerin nicht während der Wochen oder nachher durch böse Leute oder durch Zufälle Schaden geschehe, leitet man sie, während das Kind am dritten oder fünften Tage zur Taufe getragen wird, durch das ganze Haus in alle Gemächer.


FS. 541.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 42.
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