86.

[46] Wenn ein Kind bei der Taufe unruhig ist und schreit, darf man es nicht schütteln, sonst hält ihm in seinem Leben das Zeug nicht (oder: es zerreißt viel Zeug).


Allgemein. Vgl. NS. 432, Nr. 272. Engelien 246.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 46-47.
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