125.

[51] Die Wäsche eines Kindes darf man im ersten Lebensjahre nicht nach Sonnenuntergang im Freien hängen lassen, sonst stirbt das Kind.


FS. 543.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 51-52.
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