232[65] a.

Am Hochzeitstage darf die Braut vor der Trauung nicht weinen, denn das bedeutet eine thränenreiche Ehe.


Domänenpächter Behm in Nienhagen.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 65.
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