282.

[90] Stirbt Jemand im Hause, so müssen sämmtliche Leute, namentlich Kinder, geweckt werden, weil sie sonst einen festen Schlaf bekommen; auch Thiere, namentlich Bienen, müssen aus ihrer Ruhe gestört werden, weil sie sonst bald aussterben.


Hagenow, Gammelin, Mummendorf, Gr.-Laasch. Vgl. WS. 2, 47, Nr. 127, 128, 129. NS. 435, Nr. 294.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 90.
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