Das Licht, welches bei der Beerdigung auf dem Sarge brennt, wird nicht eher gelöscht, bis die Leute vom Kirchhofe zurückkommen – oder (in Vilz) darf gar nicht ausgelöscht werden, sondern muß ausbrennen.
Gegend von Röbel. Pastor Behm.
Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien
1879/80, S. 94.