[94] Bei den Erbpächtern in Hohen-Luckow bei Rostock ist es Sitte, daß bei Leichenbeerdigungen zwei Lichter angezündet werden, die so lange brennen müssen, bis sie von selber erlöschen.
Seminarist G. Rühberg.
Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien
1879/80, S. 94.