316.

[94] Bei den Erbpächtern in Hohen-Luckow bei Rostock ist es Sitte, daß bei Leichenbeerdigungen zwei Lichter angezündet werden, die so lange brennen müssen, bis sie von selber erlöschen.


Seminarist G. Rühberg.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 94.
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