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[98] In der Gegend von Neustadt und Parchim herrscht bei Begräbnissen folgender Gebrauch: Ist Jemand gestorben, und soll er eine ›große Folge‹ haben, wie die Leute das nennen, so müssen nothwendig als Essen dicke Erbsen da sein, und selbst zu einer Jahreszeit, wie z.B. um Johannis, wenn sie oft kaum noch zu haben sind und nicht besonders mehr schmecken sollen. Gewöhnlich aber sind immer Einige im Dorfe, die für solche Fälle, um nicht in Verlegenheit zu kommen, Erbsen aufbewahren. Außer der sauren Specksauce, die über die Erbsen gegossen wird, wenn sie aufgetragen werden, muß ebenso nothwendig Hering da sein.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 98-99.
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