360.

[100] Wer einem Sterbenden etwas verspricht, es aber nicht hält, zu dem wird nachher der Todte kommen.


Seminarist A. Stübe.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 100.
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