803.

[169] Wer den ersten Storch stehen oder sitzen sieht, bleibt in dem Jahr an dem Orte; wer ihn fliegen sieht, muß fort vom Hause. Ueber dessen Haus der Storch hinzieht, der muß in dem Jahre Kindelbier geben; wenn die Hausfrau oder das Dienstmädchen ihn zuerst klappern hört, wirft sie in dem Jahre viel Geschirr entzwei.


Elbgegend. Kreutzer.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 169.
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