1251.

[241] Am Neujahrsmorgen darf ein Mensch nicht das erste lebende Geschöpf sein, welches das Haus verläßt, weil er sonst im kommenden Jahre sterben würde; es muß ein Hund oder eine Katze vorangehen.


Aus Eldena. Hilfsprediger Timmermann.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 241.
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