1525.

[313] Fängt man ein Geschäft an, so darf man den ersten Käufer nicht gehen lassen; dann verkauft man gut. Man muß Handgeld zu bekommen suchen.


FS. 546.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 313.
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