1533.

[314] Am ersten Weihnachtstage und Neujahr muß kein Wasser aus dem Brunnen geholt werden; denn der Genuß desselben würde Unglück in der Familie hervorrufen.


Von einem Seminaristen in Neukloster.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 314.
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