1800.

[382] Ist Jemand zur Ader gelassen und man stellt ein Gefäß mit dem abgelassenen Blute in den geheizten Ofen oder erhitzt es auf andere Weise, so muß der Kranke in der Wunde die heftigsten Schmerzen erdulden.


Hagenow. Fräulein Krüger.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 382-383.
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