231. Das Bernsteinrecht

[172] Am Gestade des Frischen Haff war vorzeiten das edle Naturgeschenk des Bernsteins überaus reich. Aber der Menschen Habgier schmälert gar oft den Gottessegen. Sonst konnte den Bernstein, den die See an den Strand warf, auflesen, wer wollte, aber das ist schon lange her. Als der Marienorden in das Samland kam, eignete er sich den Alleinbesitz des Bernsteins zu, und Bruder Anselmus von Losenberg, der Vogt auf Samland, machte ein neues Recht und Gesetz, daß jeden Sammler, der nicht vom Orden Erlaubnis oder Auftrag habe, die Strafe des Stranges treffen solle. Das ging dem Volke schwer ein, daß es nicht aufheben sollte, was verstreut am Boden lag und keines Menschen Eigen war, insonderheit dem Volke der Fischer, bei dem es leichtlich geschehen konnte, daß eine Meereswelle ihnen ein Stück oder etliche in Boot und Nachen warf. Aber der Vogt hielt unerbittlich auf seinem Gesetz, und wer zur Anzeige kam und des geständig war, daß er Bernstein aufgehoben, ward gehenkt ohne Gnade am ersten besten Baum. Als aber Anselmus, der Vogt, gestorben war, hat es nicht gut um die Ruhe seiner Seele gestanden. Man hat seinen irren Geist in Sturmnächten, in denen die See den meisten Bernstein auswarf, am Strande wandeln sehen und ihn rufen hören: O mein Gott! Bernstein frei! Bernstein frei! –[173]


Das Zwergvolk im Osenberge
Das Zwergvolk im Osenberge


Und seit so viele Menschen um des Bernsteins willen eingekerkert, gequält und hingemordet worden sind, ist des Bernsteins viel, viel weniger geworden und wirft die See nicht den tausendsten Teil so viel mehr aus als sonst. Es war eine Zeit, da baute und bildete man ausBernstein Altäre, Heiligenstatuen, große Prunkschreine und kostbare Gefäße, hoch und weit und voll köstlicher Zierat, das kann heutzutage nur noch selten gemacht werden, man bildet nur allerlei kleines Gerät und Tand daraus.

Bisweilen sehen die beutesüchtigen Strandreiter und Wächter große herrliche Stücke in der Ufernähe schwimmen, wenn aber die Mannschaft mit den Gezeugen hinrudert und sie einfischen will – ist's ein Blendwerk und ein Schaum.

Quelle:
Ludwig Bechstein: Deutsches Sagenbuch. Meersburg und Leipzig 1930, S. 172-175.
Lizenz:
Kategorien:
Ausgewählte Ausgaben von
Deutsches Sagenbuch
Gesammelte Werke. Märchenbücher / Deutsches Sagenbuch: Zwei Theile in zwei Bänden
Deutsches Sagenbuch (German Edition)