122. Aprillenschicken.

[92] In der Gegend von Gmünd und auch anderwärts war das »in den Aprillenschicken« gebräuchlich, und zwar am ersten und letzten genannten Monats. Der Betreffende hatte irgendwo etwas Ungereimtes zu holen, z.B. einen hölzernen Holzschlägel, eine schwarze Kreide etc. Merkte er es im ersten Hause nicht, so schickte man ihn in ein zweites u.s.f., bis er die Sache einsah. Er wurde nun tüchtig ausgelacht, und bekam die Dorfjugend davon Wink, so wurde er mit dem Rufe: Aprillennarr, Aprillennarr! verfolgt, und bei Saulgau mit: Aprillenbock, Aprillenbock! Merkt er aber den Spaß zur rechten Zeit, so begibt er sich, statt in das bezeichnete Haus, in das Wirtshaus und zecht hier nach Belieben, wo alsdann das Auslachen an den Aprillenschicker kommt. – Die Kinder sagen in der Gegend von Saulgau zu einander:


Aprillenkalb mit deinen sieben Stanga,

's Jahr will de wieder fanga.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 92-93.
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