221.

[208] In Bolstern, O.A. Saulgau, mußte jedesmal der jüngstverheiratete Bürger den Todtengräberdienst übernehmen. Natürlich verrichtete er dieses Geschäft nicht selbst, sondern bezahlte den schon herkömmlich aufgestellten Mann dafür, was oft, wenn es lang keine Hochzeit traf, eine beschwerliche[208] Last war. Erst bei der Rechnungsabhör zu Anfang 1861 kam die Obrigkeit zufällig auf diesen Missbrauch und hob ihn zum Aerger Vieler, die den Dinst bereits bezahlt, auf.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 208-209.
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