242. Wirtshauszucht in Ravensburg.
[225] Daß man alle Monat um Unzucht richten soll.

So ist auch gesezt, daß man alle Monat um Unzucht richten soll, und soll man die Wirth behenden, und aus jeder Trinkstube vier, und die heißen auf den Eid sagen, was Unzucht denn beschehen sey in den Trinkstuben und bei den Wirten, soweit ihnen zu wissen gekommen, daß das gerechtfertiget werde96.

96

Eben S. 465, 14. Jahrh.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 225.
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