259. Narrenhäuslein zu Konstanz.

[233] Am mittlern Pfeiler zwischen den jetzigen Häusern Nr. 206 u. 207 (Herren Kaufmann A. Rahn und Kaffeewirt Leo) am obern Markte stand das sog. bischöfliche Narrenhäuslein. Dasselbe war etwa 18 Fuß hoch von hartem Holze, rot angestrichen, auf drei Seiten mit eisernen Gittern und mit einem kupfernen Dach versehen. Oberhalb des einen eisernen Gitters befand sich das bischöfliche Wappen. Das Häuschen soll ehemals dazu gedient haben, diejenigen Personen, welche über den Bischof, die Geistlichkeit oder die Religion schimpften, für kürzere oder längere Zeit darin einzusperren. Es wurde im Anfange dieses Jahrhunderts abgebrochen. Die Hausbewohner, an deren Häusern der Pranger und das Narrenhäuslein standen, sollen jährlich etwas Holz oder Geld erhalten haben, daß sie dieselben duldeten.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 233.
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