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Birlinger, Anton
Märchen und Sagen
Sitten und Gebräuche
Sitten und Gebräuche
4.
344. [Auswärtige Liebhaber von Mädchen in Wurmlingen]
345. Aus der Ravensburger Hochzeitordnung, 14. Jahrh
346. [»Wir verordnen auch, daß zu Erhaltung der guten]
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345. Aus der Ravensburger Hochzeitordnung, 14. Jahrh.
1. [Es soll auch Niemand zu einer Hochzeit nit mehr Leut]
2. [Es soll auch Niemand zu einer Hochzeit nichts geben]
3. [Auch ist gesezt, wer eine Hochzeit haben will, er sey]
Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 399.
Permalink:
http://www.zeno.org/nid/20004577701
Lizenz:
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Kategorien:
Deutsche Literatur
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