370. Die Wallfart in Rohrdorf bei Isny für Kinder.

[420] Hat man im Allgäu ein kleines krankes Kind, so geht die Mutter des Kindes oder auch eine andere Person nach Rohrdorf. Von dem Kinde müssen zwei Kittelchen mitgegeben werden, wovon in das eine 12 kr. gewickelt sind. Beide Kittelchen werden vom Messner während der Messe unter das Altartuch gelegt. Nach derselben wird ein Kittelchen, in dem kein Geld war, der Wallfarerin wieder zurückgegeben, während das andere mit dem Geld zurückbehalten wird. Man erhält auch noch ein Gebet, worauf das Bildniß des hl. Remigius ist; das Gebet muß man täglich ein Mal beten und dasselbe dem Kinde sammt des zurückerhaltenen Kittelchens neun Tage unter den Kopf legen. Nach neun Tagen ändert sich der Zustand des Kindes entscheidend, entweder zum Tod oder zum Leben.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 420-421.
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