99. Der Grabstein zu Legde.150

[101] Zu Legde in der Inspection Wilsnack ist die Geschichte von der gewaltthätigen Entleibung des damals jüngern Dietrichs von Quitzow, dessen Begräbniß sonst zu Ruhestätt ist, und seiner Bedienten, auch was die Thäter für einen Lohn bekommen, an einem auf der Straße an dem Ort, wo die Mordthat verrichtet worden, aufgerichteten Quaderstein, über welchem des Erschlagenen Bildniß geharnischt in Lebensgröße, in folgender Inschrift ausgehauen:


Gönstiger Leser sey bericht,

Was sich begeben vor Geschicht

Allhier, als man zehlet tausend Jar

Fünfhundert drey und Neuntzig zwar.

Am fünf und zwantzigsten Octobris,

Wie solchs drum hie beschrieben ist,

Es war ein junger Edelman

Und Dietrich von Quitzow sein Nahm.

Dietrichs Sohn, der hat seinen Sitz

Am Ohrt, da Er begraben itzt.

Dreyßig Jahr hat Er erreicht,

Und gelebt im Ehstand, dasmahl gleich

Dreyzehn Monat ohne Leibes Erben,

Und must endlich hie kläglich sterben.

Denn als er zween Tag vor der Zeit

Nach Gläven auf die Jagt ausreit,

Und Sich wieder anher kehren thät

Nach seinem Erbsitz, heist Ruhestäht:

Wird Ihm unterwegens gesagt,

Daß seine Unterthanen geplagt

Und gedrengt würden im Gericht

Von Lands Knechten, welchs Ihm nicht

Zu dulden wäre, und daß die Schaar

Bey Sechtzig eben zu Legde war.

Als er darauf gen Legde kahm,

Und vom Führer wolt hören an,

Mit was befehlig Er versehn,

Thät der Führer gar trotzig stehn

Neben seinen Knechten und alsfort

Lügen strafen des Junckers Wort

Zu dreyenmahln, ungeacht

Der Juncker ihm nichts Böses sagt,

Saß auf dem Pferd, laß das Patent

So Ihm der Führer in die Händ

Gegeben hat, aber was geschicht,

Es konnt die Wort verdulden nicht

Christoff von Rhetstorff, der Ihm dient,

Und solchen Trotz zu rechen meint,

Erscheust den Führer also bald:

Die Landsknecht drauf mit gantzer gewalt

Auf den Juncker eindrungen hart,

Daß er vom Pferd gerissen ward.

Und jämmerlich ohn alles erbarmen,

Ob er schon that flehen und Karmen,

Er gar tödtlich ward verwund,

Daß Sechtzig Wunden man an Ihm fund;

Und als Er lag im Koht und Schlam,

Die Knecht zum Theil auch warn davon,

Des Führers Weib schaut ohngefehr,

Daß Er sein Haupt noch richt empor,

Alsbald sie zu Ihm einlauft,

Mit ihren Schuen Ihn tritt und rauft,[101]

Endlich die Kehl ihm schneidet ab,

Ja das vom Weib war viel zu grob,

Die Augen Ihm auch ausstechen thut,

Also must bleib'n des Adelich Bluht

Zwar erbärmlich: die Seel bei Gott

Ohn Zweifel ewig Ruhe hat,

Den Leib zu Ruhstät anher bracht

Hat sein Ruh bis an jüngsten Tag.

Der Knecht, seinen Juncker zu rächen,

Thät sich unter die Knechte stechen,

Verwund einen, must aber doch

Ins Schultzen Hof kriechen zu Loch,

Dahin er floh für ihren Händen.

Der von Rehtstorf der thät sich wenden

Bald aus dem Dorf, aber bekam

Auch soviel Stich, daß Er da nahm

Ein kläglich End; Gott wol uns geben

Samt Ihm das Ewige Leben.

Der Thäter Sieben bekommen han

Dafür auch ihren verdienten Lohn,

Welchen die Köpfe abgehauen,

Die man auf Stecken thut schauen

Von der Heerstraßen nicht sehr weit,

Daß ander dadurch werden abgescheut;

Ihr zween zur Staup man geschlagen hat,

Zwantzig des Lands verwiesen that;

Diß Geschicht man drum wolt beschreiben,

Daß sie sollt im Gedächtniß bleiben.

Der lieb Gott wolle uns allzumahl

Bewahrn für einem solchen Fall,

Wenn wier Ihm uns täglich befehlen,

So seyn wir behüt an Leib und Seelen,

Das gieb uns Herr durch deinen Nahmen,

Wers mit begehrt, der spreche Amen.


Anno Domini 1590.

150

Nach Beckmann, S. 316.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 1, Glogau 1868/71, S. 101-102.
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