609. Der bestrafte Wahrsager.

[582] (S. Lercheimer, Andenken von Zauberei S. 33.)


Zu Danzig waren zwei Bäcker, bei diesen fing es an auf einmal sehr schlecht zu gehen, sie wurden schnell arm, ein Anderer ihres Gewerbes aber schnell reich. Den hatten sie im Verdacht der Zauberei und sagten von ihm, er habe einen Trollen oder Hausteufel zu Hause, der trage ihm das Ihre zu. Nun fragten sie auch noch einen Wahrsager darum, der sagte ihnen, dem sei so. Darauf verklagten sie jenen bei der Obrigkeit, vermeinend, ihre Klage mit des Zauberers Rede und Anzeigung genugsam zu beweisen. Als nun der Zauberer vorgefordert, sich nur auf seines Geistes Eingebung berief, ließ ihm der Rath den Kopf abhauen, weil er sich unterstanden mit seinen teufelischen Lügen den unschuldigen Mann zu verderben und umzubringen. Die beiden Ankläger aber entsetzten sie des Handwerks, sie waren bei Jedermann verachtet und geriethen an den Bettelstab.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 582.
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