1062. Der freie Hagen zu Gesmold.

[868] (S. Kuhn a.a.O. Bd. I. S. 77.)


Zu Gesmold steht an der Landstraße eine Linde auf einem kleinen ummauerten Hügel und ebenso eine halbe Stunde östlich an der Landstraße noch eine, die nennt man den freien Hagen, weil, wer ein Verbrechen begangen hatte und sich hierher flüchtete, frei war.

Es wird auch erzählt, die Besitzer von Schloß Gesmold, die Freiherrn von Hammerstein, hätten an dieser Stätte die Gerichtsbarkeit über Leben und Tod gehabt, und an der Linde zu Gesmold hängen noch außen am Gemäuer zwei viereckige Steine an einer Kette, an welcher ehemals die Verbrecher aufgehängt worden sein sollen.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 868.
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