Kupffer-Stecher.

[233] Kupffer-Stecher betriegen 1) Wenn sie die Leute mit ihrer Kunst / welche man nicht allzeit so genau taxiren kan / übersetzen / und von einem Kupfferstich mehr Lohn fordern / als sie von Rechtswegen verdieneten. 2) Wenn sie an statt, daß sie ein Stück in Kupffer stechen sollen / solches nur schravieren, oder die Kupffer-Platte mit Wachs überziehen / die vorhabende Figur mit einem Griffel darein graben, solche mit Scheid-Wasser unterlauffen und einbeitzen lassen, und denen Mängeln hernach vollends nachhelffen. 3) Wenn sie eine vorgegangene Schlacht oder neu entdeckte Landschafft in Kupffer stechen und so lebendig vorstellen / als ob sie bey jener mit darbey gewesen / in dieser aber sich viele Jahr lang aufgehalten hätten. 4) Wenn sie die von berühmten Kupfferstechern[233] verfertigte Stücke nachmachen / und solche mit Beyzeichnung deren Nahmen für die Originalia ausgeben / auch offt davor theuer genug verkauffen. 5) Wenn sie den geschehenen Nachstich eines Originals für ihre eigene Invention ausgeben / um dadurch sich in Renommée zu setzen / dem Inventori und Künstler aber sein gebührendes Lob damit entziehen. 6) Wenn sie mit denen Mahlern / in Vorstellung derer Biblischen Historien / wider besser Wissen / gleiche Fehler begehen / wovon unten unter dem Tit. Mahler ein mehrers soll gedacht werden.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 233-234.
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