Kürschner.

[234] Kürschner betriegen 1) Wenn sie von den Fellen, welche man ihnen zum Füttern ins Hauß bringet /etwas zurück behalten. 2) Wenn sie die einheimische Felle mit beitzen und färben also zurichten / daß solche für Dänische oder andere ausländische Waare passiren / auch von ihnen davor verkauffet werden. 3) Wenn sie gewissen Fellen eine solche Farbe geben /als ob sie natürlich wäre / und solche nachgehends für Marter / Zobeln / schwartze Füchse / und dergleichen verkauffen. 4) Wenn sie die Felle / so ihnen zum Verkauff gebracht werden / dermassen niederschlagen /als ob sie gantz verdorben und unbrauchbar wären /da es doch nicht ist. 5) Wenn sie zu den Mützen altes gewandtes und nur frisch gepreßtes Tuch / oder alten und noch einmahl gefärbten Taffent oder Sammet nehmen / und solche hernach gleichwohl für neues und frisches Guth verkauffen. 6) Wenn sie zahme Katzen-Fell vor wilde / weisse Hasen-Fell vor weisse Füchse / u.s.f. den Unwissenden[234] aufschwatzen. 7) Wenn sie ihre Felle nicht recht ausarbeiten / daß solche hernach die Haare fahren lassen / und die Matten sich darinnen zeugen. 8) Wenn sie den Leuten die Zobel und andere solche kostbare Beltz-Werck / welche in sehr unterschiedenen Preisen stehen / übertheuer aufhengen / weilen sie vermercken, daß man solche Waaren nicht verstehe. 9) Wenn sie / die Meistere, unter sich abreden / diese oder jene Sorte bey Straffe unter einem gewissen Preiß nicht zu geben / oder auch den Land-Leuten ihre Felle nicht höher zu bezahlen. 10) Wenn sie allerhand Beltz-Stückgen so subtil zusammen stechen und unterfüttern / daß man es vor gantz Beltz-Werck ansiehet / sie es auch davor ausgeben und verkauffen. 11) Wann sie durch Zubereitung derer Felle auf Art derer Weißgerber heimlich in dieser Handwerck stümpeln. 12) Wenn sie denen / welche ihnen Marter / Füchse und andere dergleichen Felle zuzurichten geben / solche gegen Zuruckgebung geringerer ohnvermercket austauschen. 13) Wann ein Meister dem andern / um dessen Kunden an sich zu ziehen / seine Waar tadelt und verachtet / ob gleich sich daran nichtes tadelhafftes findet. 14) Wenn sie denen / welche ihnen Beltz-Werck unterzufüttern geben / solche austauschen / und davor etwas geringere verarbeiten.


Mittel: Daß solchen current-Kürschner-Waaren /welche Fell-weiß verkauffet werden / ein gewisser Tax /darnach sich die Käuffer ohngefehr richten können zu setzen / und denen übrigen angeführten Vervortheilungen in den zuertheilenden Innungen der Kürschner vorzubeugen.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 234-235.
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