Kutscher.

[235] Kutscher betriegen 1) Wenn sie die Leute / von welchen sie wissen / daß sie ohnaufschiebliche Reisen haben / und hiezu andere Gelegenheiten mangeln / mit dem Fuhr-Lohn übersetzen. 2) Wenn sie um die bösen Wege oder sonst einen kleinen Umweg / den sie auf der gewöhnlichen Land-Strasse zu nehmen haben zu vermeiden / bey solcher Gelegenheit über die Saat / gehegte Aecker und Wiesen fahren, da niemand von den Besitzern selbigen Orts oder Dorffs-Nachbarn vorhanden ist. 3) Wenn sie zu der Zeit, zu welcher / wie sie zu reden pflegen, die Margarethen-Scheune offen stehet / Gersten und Haber ohnvermerckt vom Felde hinweg nehmen / und ihre Pferde damit füttern. 4) Wenn sie die Leute, auf welche sie einen Haß haben, entweder selbst muthwillig umwerffen / oder durch andere umwerffen lassen. 5) Wenn sie denen, welche sich ihres Fuhrwercks bedienen /besondere Gasthöse recommendiren / oder sie dahin führen / da sie, wo nicht vor ihre Pferde / doch wenigstens vor ihr Essen und Trincken dem Wirth / als der es in derer ihme zugeführten Gäste Zeth schon mit einzurechnen weiß / nichtes zahlen dürffen. 6) Wenn sie / da man mit ihnen auf frey Futter vor die Pferde und freye Zehrung gedungen / brav drauf gehen / und insonderheit sich mehr Haber geben lassen / als sie ihren Pferden zu fressen fürlegen, welchen sie hernach in einem verdeckten Orte der Kutsche mit nach Hause nehmen. 7) Wenn sie denen Leuten / welche sie führen / eines und das andere entwenden, und hernach thun, als obs verlohren gegangen / und sie / als Privat-Kutscher oder Knechte / den Haber / von[236] welchem sie wöchentlich die Pferde füttern sollen / theils verkauffen / und das Geld vor sich behalten, oder vertrincken. 8) Wenn sie ihrer Herren Pferde, da solche nicht eben in dem Hauß / wo der Herr logiret / gestellet seyn / nehmen und andern damit heimlich Dienste thun. 9) Wenn diese bald dieß, bald jenes von dem Kutschen-Geschirr nehmen und verparthieren, hernach aber vorgeben / es sey im Wirths-Hause davon gestohlen worden / oder sonst verlohren gangen. 10) Wenn sie den Wirthen nächtlicher weile heimlich auf den Heu-Boden steigen / oder über den Futter-Kasten gehen / um ihre Pferde desto besser heraus zu füttern. 11) Wenn sie fremden Pferden / so neben den ihrigen in einem Stall sehen / das Futter vor dem Maul wegnehmen / und es den ihrigen zuschieben. 12) Wenn sie, da sie des Nachts bey den Pferden bleiben und schlaffen solten / extra- oder in die Wirthshäuser zu sauffen gehen / und immerhin die Pferde miteinander sich schlagen und beissen lassen.


Mittel: Wie eine besondere Ordnung vor die Land-Kutscher / und welche die Leute um das Geld führen /vieles von oberzehlten Betrügereyen abstellen und verhüten helffen könte; Also / und so viel die Dienst- oder Privat-Kutscher betrifft / werden die wegen solcher nöthige Mittel unter dem Wort Dienstbothen oder Knechte zu finden seyn.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 235-237.
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