Nederinnen.

[269] Nederinnen betriegen 1) Wenn sie ihre Scholarinnen nicht treulich im Nehen unterweisen / und / damit solche desto länger zu ihnen gehen mögen / mit Fleiß lange aufhalten. 2) Wenn sie in einer Stunde mehr Lehrlinge annehmen und zusammen gehen lassen / als sie zu deren ihren Nutzen wohl abwarten können. 3) Wenn sie von denenjenigen / welche etwas bey ihnen wollen machen lassen / mehr Nestel-Tuch / Leinwand und dergleichen anfordern / als sie dazu nöthig haben / und hernach das übrig-gebliebene Resigen vor sich behalten. 4) Wenn sie die klare Leinwande / oder was man sonst ihnen zur Verarbeitung giebet / gegen gröberes Gespinst austauschen. 5) Wenn sie im Nehen fein weite Stiche machen / oder sonst liederlichen Zwirn / den sie etwa selbst hergeben / darzu nehmen. 6) Wenn sie selbst die Leinwande und Zwirn einkauffen / und hernach denen Leuten / die etwas davon machen lassen / höher anrechnen / als sie davor ausgeleget haben.


Mittel: Wer Verstand und fleißige Aufsicht von und bey solchen Arbeiten hat / kan sich leicht vorsehen / von solchen Personen nicht berücket zu werden. Andre aber /die weder Wissenschafft von den Sachen / noch Zeit nachzusehen haben / suchen sich darzu ehrliche Leute aus.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 269-270.
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