Orgelmacher.

[276] Orgelmacher betriegen 1) Wenn sie bey Verfertigung eines Wercks / welches / falls es recht gemacht und wohl eingerichtet würde / vierzig und noch[276] mehrere Jahre halten müste / mit Fleiß eines und das andere wandelbar und unvollkommen machen / damit sie immer etwas zu bessern und folglich zu verdienen haben. 2) Wenn sie bey Verdingung eines Wercks so viel von Metall / Zinn / Bley / Holtz / Leder / und dergleichen sondern / daß sie von dem Uberrest noch ein Positiv, Regal oder andere Instrumenta darbey vor sich erzeugen und ausarbeiten können. 3) Wenn sie die Bälge und Wind-Laden / an welchen das meiste gelegen / nicht wohl verwahren. 4) Wenn sie dem Organisten etwas zum Verdruß thun / und in das Werck einen Fehler bringen / daß es im Schlagen hier und dar stocken bleibet. 5) Wenn sie bey Renovirung oder Ausbesserung eines Orgel-Wercks / oder anderer Instrumenten / mit Fleiß unterschiedliches ruiniren /damit sie desto länger daran zu arbeiten und folglich mehr zu verdienen haben / oder aber die Ausbesserung gar nur obenhin machen / damit sie das Werck bald wieder unter die Hände bekommen mögen. 6) Wenn sie ein altes Orgel-Werck gegen ein neues in allzugeringem Preiß annehmen / und hernach jenes /da sie es ein wenig ausgebessert / dennoch mit grossem Profit wieder an Mann bringen / und wann sie es mit Farbe angestrichen / wol vor ein neues verkauffen. 7) Wenn sie denen Land-Leuten / welche sich weder auf die Orgel-Wercker noch auf deren Werth verstehen / und doch vor die Kirche um dergleichen handeln sollen / solche Wercke / an welchen nichts von kostbaren metallenen Pfeiffen ist / unter dem Vorgeben / diese oder jene Pfarr-Gemeinde hätte auch so viel vor eines gegeben theuer genug[277] anhängen. 8) Wann sie ein Orgel-Werck auf dem Lande zu verbessern / oder mit Registern zu vermehren / annehmen /solches auch abbrechen / und in ihr Quartier nehmen /hernach aber / da sie Geld darauf bezahlt bekommen /solches unausgemacht stehen lassen / und wol mit Wegnehmung einer Anzahl metallenen Pfeiffen davon gehen / und sich unsichtbar machen.


Mittel: 1) Daß man Bauers-Leuten / und welche keinen Verstand auf die Sache haben / dergleichen Accord zu machen / nicht verstatte. 2) Unangesessenen fremden Orgelmachern / welche wenigstens keine Caution vor ihre Arbeit stellen können / solche nicht anvertraue.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 276-278.
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