Papiermacher.

[281] Papiermacher betriegen 1) Wenn sie untüchtiges /mürbes oder durchschlagendes Papier für gutes wohl geleimtes und tüchtiges verkauffen. 2) Wenn sie beym Verkauff eintzeler Bücher Papier gutes und schlimmes miteinander unterschiessen. 3) Wenn sie hier und dar einige Bogen Ausschuß-Papier mit unterlauffen lassen. 4) Wenn sie unter den gantzen Ballen das liederlichste Papier mit verkauffen / und doch alles für tüchtig ausgeben. 5) Wenn sie unverständigen Käuffern das Rieß oder Buch Papier in höherm Preiß anhängen / als sie es sonst zu geben pflegen. 6) Wenn sie die Leute / sonderlich die Buchdrucker / welche gantze Ballen bey ihnen bestellen / mit Fleiß / unter dem erdichteten Vorwand des manglenden Wassers oder Lumpen / lange aufhalten / und sie von Wochen zu Wochen darauf vertrösten. 7) Wenn sie das in solcher und solcher Güte [281] à part bestellte Papier nicht nach dem mit ihnen getroffenen Contract, sondern ein geringeres Gut / lieffern / und gleichwol sichs Contract-mäßig bezahlen lassen. 8) Wenn sie an Büchern / Riessen und Ballen / hier und dar eintzele Bögen zu wenig zehlen / und solches / um des kleinen Profitgens willen / mit gutem Bedacht thun. 9) Wenn sie die alten Lumpen / unter dem Vorgeben / daß solche ohne diß sonst zu nichts brauchbar wären gar zu gering annehmen. 10) Wann sie sich des ihnen nicht erlaubten Fischens um die Mühle heimlicher Weise bedienen. 11) Wann sie unvermercket ihre Papier-Formen etwas kleiner machen / und doch mit dem Papier auf den alten Preiß halten.


Mittel: 1) Gute Papiermacher-Ordnung / nach welcher sich die Papiermachere / auf Obrigkeitlichen Befehl / bey ihrer Arbeit zu richten. 2) Gute Præcaution dererjenigen / so Ballen weiß das Papier / vermittelst schrifftlichen Contracts entweder bestellen / oder es gleich nehmen /durch Eröffnung und Besichtigung der Ballen. 3) Ernste Bestraffung derer Betrügere mit Confiscation des losen und untüchtigen Papiers.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 281-282.
Lizenz:
Kategorien: