Schlosser.

[335] Schlosser betriegen 1) Wenn sie Dietriche und Diebs-Schlüssel zu ihren / oder anderer Mißbrauch verfertigen. 2) Wenn sie rechte Schlüssel zu dergleichen losen Händeln nachmachen. 3) Wenn sie denen Uhrmachern / Feilenhauern / Circul- oder andern Schmieden in ihre Arbeit heimlich pfuschen. 4) Wenn sie bey Aufmachung derer Schlösser solche mit Fleiß verderben / nur damit sie wieder etwas daran zu machen bekommen. 5) Wenn sie unter sich ein heimliches Pactum machen / diese oder jene Waare nicht unter einem gewissen Preiß zu geben. 6) Wenn sie von spröten und untüchtigen Eisen die Arbeit / auch sonsten solche dergestalt schwach und liederlich machen / daß sie in die Länge nicht dauret. 7) Wenn sie denen Leuten schlechte Vorleg-Schlösser / welche man leicht / sonder Schlüssel / mit einem Nagel oder dergleichen aufmachen oder abschlagen kan / vor gute und nicht ohne Schlüssel zu eröffnende Schlösser aufschwatzen.


Mittel: Theils dieser Puncten sind am thunlichsten in einer Innung abzuhelffen / theils wird die Vorsichtigkeit und Probe der Waar von dem Kaufer erfordert.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 335-336.
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