Schrifft-Gießer.

[343] Schrifft-Gießer betriegen 1) Wenn sie zu dem Zeug mehr Bley als harte Materie nehmen / und dadurch denselben zu weich machen / damit die Schrifft desto eher stumpf wird / und sie deßwegen / desto eher wieder neue zu giessen / Gelegenheit bekommen. 2) Wenn sie zu Verfertigung der Schrifft guten Zeug überschickt bekommen / denselben aber nach Empfang austauschen, und schlimmern davor nehmen. 3) Wenn sie die Matrizen nicht gleich machen / daß also ein Buchstab höher wird als der andere. 4) Wenn sie die Buchstaben nicht gleich schleiffen. 5) Wenn sie die Matrizen nicht tieff genug schneiden. 6) Wenn sie von einer schon gegossenen Schrifft / einige Buchstaben / welche zuviel / vieder zurück bekommen / und solche so lang auffheben / biß wieder dergleichen neu gegossen wird / hernach solche unter die neu-gegossene mengen / da dieselben doch nicht mit dieser accordiren. 7) Wenn sie mit Fleiß Defect gießen / nemlich einen Buchstab in grosser / den andern aber in kleiner Menge /[343] damit man nur desto mehr nachgießen lassen muß / und sie viel Gießer-Lohn überkommen. 8) Wenn sie wegen Verbesserung des Zeugs mehr, als sonst gehörig / fordern, darnach aber denselben doch um nichts besser machen.


Mittel: Was auf Obrigkeitliche Erkenntniß kein tüchtiges Kauffmanns-Gut befunden worden / soll nicht nur verfallen / sondern auch der Schrifft-Gießer bey entdecktem Betrug noch darüber in Straffe genommen seyn.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 343-344.
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