Stadt-Knechte oder Büttel.

[398] Stadt-Knechte oder Büttel betriegen 1) Wenn sie die armen Gefangene gantz unbarmhertzig schlagen /und wider der Obrigkeit Befehl auf eine solche grausame Weise anfesseln, daß das Fleisch davon wund wird und die Beine geschwellen. 2) Wenn sie die Speise und das Geträncke / so den Gefangenen zugeschicket wird entweder gar für sich behalten / oder ihnen doch nicht alles geben / sondern das beste davon entziehen. 3) Wenn sie den Gefangenen um Gunst oder Geschencke willen Gelegenheit an die Hand geben, wie sie in ihrer Abwesenheit leichte echappiren können. 4) Wenn sie / da sie an Sonn-und Fest-Tägen auf Obrigkeitlichen Befehl die Schenck-Häuser und Werckstätte visitiren sollen / ob darinnen unter[398] währenden Gottesdienst gezechet, oder gearbeitet werde, für den Häusern dererjenigen, mit welchen sie bekannt / oder von ihnen sonst einigen Genuß haben, rund vorbey gehen. 5) Wenn sie von denenjenigen / welche sie um gedachte Zeit beym Trincken oder über der Arbeit antreffen, ein Trinck geld annehmen, und sie dafür bey der Obrigkeit nicht angeben. 6) Wenn sie die Leute bey der Obrigkeit einhauen, und die Sache viel ärger machen / als sie es befunden, nur damit die Leute eingesetzet werden, und sie ein Stück Geld bekommen mögen. 7) Wenn sie wider Obrigkeitlichen Befehl den Gefangenen zulassen, daß sie an einen und den andern Brieffe schreiben, oder daß man ihnen heimliche Brieffe und anderes zubringe, oder mit ihnen rede. 8) Wenn sie nicht alles fleißig visitiren / was den Gefangenen zugeschicket wird / als wodurch es leichtlich geschiehet, daß den Gefangenen solche Instrumenta zu partiret werden, wormit sie sich entweder aus Desperation das Leben nehmen, oder der Bande loß machen und entfliehen können.


Mittel: Daß man diese Leuthe / welche in gemeinen Wesen ohnensbehrlich / nicht so verächtlich halte / und von Handwercks-Zünfften ausschliesse / auch ihnen ein gutes Auskommen bey diesen ihren so schwehrlichen Amte verschaffe / damit ich solche Personen zu diesen Diensten gebrauchen lassen mögen / welche vom guten Gerüchte / und auf die sich zu verlassen / daß sie nicht mit denen ihnen anvertrauten Gefangenen / wie wohl öffters sonst geschehen / den Reisaus geben.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 398-399.
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