Wäscherinnen.

[438] Wäscherinnen betriegen 1) Wenn sie von der ihnen anvetrauten Wäsche etwas behalten, und hernach zu behaupten suchen, daß sie nicht so viel bekommen. 2) Wenn sie die gute und neue Wäsche austauschen /und an deren statt alte abgenutzte oder zurissene /worein sie eben das Zeichen / welches in der guten gestanden / nehen, wiederbringen. 3) Wenn sie die Wäsche mit Fleiß zerreiben, und zerreissen / damit sie als Näderinnen etwas davon zu verdienen bekommen mögen. 4) Wenn sie die Wäsche an statt der Seiffe mit Kalch auf besondere Art weiß machen, dadurch aber verursachen / daß solche noch einmahl so bald aufreisset. 5) Wenn sie, um desto eher von der Arbeit zu kommen, die Wäsche nur obenhin machen, und hernach die Schuld dem trüben Regen-Wetter oder Wasser geben. 6) Wenn sie ein und anderes Stück in der Wäsche zerreiben oder mit dem Bügel-Eissen verbrennen / und es bey Uberbringung derselben nicht treulich ansagen. 7) Wenn sie von der Wäsche ein oder ander anständiges Stück behalten, und unter dem Vorwand, es wäre ihnen vom Wind oder Wasser weggeführet, oder sonst gestohlen worden / wohl nur um halb Geld zu bezahlen sich erbiethen.


Mittel: Daß man besondere verborgene Zeichen in die Wäsche machen lasse / auch der Wäscherin bey Zuzehlung der schwartzen Wäsche einen Zettul / nach welchen sie die Wiedereinlieferung zu thun haben / zustelle.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 438-439.
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